Patienteninfo

Ablauf der Behandlung

Verordnung

  • Um Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 
  • Bitte bringen Sie die Verordnung vom Arzt bei Ihrem ersten Termin mit. 
  • Die Bewilligung der Verordnung kann ich gerne für Sie übernehmen.
  • Eine nachträgliche Kostenrückerstattung ohne ärztliche Verordnung ist nicht mehr möglich.
  • Eine Kostenrückerstattung für präventive/vorbeugende Therapien ist nicht möglich. 
 

Abrechnung

  • Am Ende der Behandlungsserie bekommen Sie eine Rechnung – diese muss vorerst von Ihnen eingezahlt werden. Im Anschluss können Sie die Rechnung mithilfe der angehängten Formulare der gesetzlichen Versicherung übermitteln und erhalten einen Teil der Therapiekosten rückerstattet. 
  • Im Falle einer Zusatzversicherung werden ggf. die restlichen Kosten ebenfalls rückerstattet.
 
Stornierung
  • Falls Sie einen Termin absagen oder verschieben müssen, bitte ich Sie mind. 24h vorher Bescheid zu geben, ansonsten wird Ihnen der Termin in Rechnung gestellt.
 
Bitte nehmen Sie folgendes zur Therapie mit:

Gerne stehe ich Ihnen für all Ihre Fragen zur Verfügung!

Forumulare zur Kostenrückerstattung

Salzburger Gebietskrankenkasse

Sozialversicherung der Selbständigen

Sozialversicherung der Landwirte

Sozialversicherung der Eisenbahner

Sozialversicherung öffentlicher Dienst

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